21.08.2026
Lohnpfändung: Wie viel Geld bleibt mir wirklich übrig?
Wenn eine Lohnpfändung ins Haus flattert, ist die erste und wichtigste Frage meist: Wie viel von meinem Einkommen darf mir überhaupt weggenommen werden – und was bleibt mir zum Leben? Die Antwort liefert das sogenannte Existenzminimum. In diesem Beitrag erklären wir, wie die Berechnung funktioniert und worauf es 2026 ankommt.
Was ist das Existenzminimum?
Das Existenzminimum ist jener Teil des Einkommens, der bei einer Lohnpfändung oder Gehaltsexekution nicht gepfändet werden darf. Es soll sicherstellen, dass trotz laufender Pfändung der grundlegende Lebensunterhalt gedeckt bleibt. Die genauen Beträge werden vom Bundesministerium für Justiz jährlich in den sogenannten Existenzminimum-Tabellen festgelegt.
Die wichtigsten Eckwerte 2026
- Der unpfändbare Grundbetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten liegt 2026 bei rund 1.308 Euro netto monatlich.
- Verdient jemand mehr als diesen Grundbetrag, bleibt von dem darüberliegenden Einkommensteil ebenfalls ein bestimmter Prozentsatz zusätzlich geschützt – der pfändbare Anteil steigt also nicht sprunghaft, sondern gestaffelt.
- Bestehen Unterhaltspflichten, erhöht sich der geschützte Betrag für jede unterhaltsberechtigte Person zusätzlich – berücksichtigt werden dabei maximal fünf Personen.
- Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) werden separat vom laufenden Monatsbezug behandelt und jeweils eigenständig auf Pfändbarkeit geprüft.
Welches Einkommen überhaupt pfändbar ist
Nicht jede Zahlung, die man erhält, unterliegt der Pfändung. Grundsätzlich pfändbar bis zum Existenzminimum sind unter anderem:
- Gehalt bzw. Lohn
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Pension
Nicht pfändbar sind hingegen zweckgebundene Leistungen wie:
- Familienbeihilfe
- Pflegegeld
- Wohnbeihilfe
- Sonstige Aufwandsentschädigungen und Beihilfen
Wie die Berechnung grob abläuft
- Nettobezug ermitteln: Ausgangspunkt ist das Nettoeinkommen nach Abzug von Lohnsteuer, Sozialversicherung und weiteren gesetzlichen Abzügen.
- Grundbetrag berücksichtigen: Bis zum allgemeinen Grundbetrag (2026: rund 1.308 Euro) bleibt das Einkommen vollständig unpfändbar.
- Übersteigenden Betrag gestaffelt berechnen: Vom Einkommensteil oberhalb des Grundbetrags bleibt ebenfalls ein Anteil geschützt, der Rest ist pfändbar.
- Unterhaltspflichten einrechnen: Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der geschützte Betrag zusätzlich.
Da die genaue Staffelung mehrere Stufen und Rundungsregeln umfasst, empfiehlt sich für eine exakte Berechnung immer der Blick in die aktuellen Existenzminimum-Tabellen des Bundesministeriums für Justiz oder ein Online-Rechner, der mit den aktuellen Werten arbeitet.
Warum diese Berechnung auch für eine mögliche Finanzierung wichtig ist
Wer sich nach einer Lohnpfändung fragt, ob überhaupt noch eine Kreditlösung – etwa zur Ablöse der bestehenden Forderungen – realistisch ist, sollte zuerst genau wissen, wie viel Einkommen nach der Pfändung tatsächlich zur Verfügung steht. Erst wenn klar ist, welches Budget nach Pfändung, Miete und Fixkosten übrig bleibt, lässt sich seriös einschätzen, ob eine neue, tragfähige Kreditrate überhaupt Platz hat.
Häufige Fragen
Sinkt mein Einkommen unter das Existenzminimum, wird trotzdem gepfändet? Nein. Liegt das Einkommen unter dem für die jeweilige Situation geltenden Grundbetrag, darf grundsätzlich nichts gepfändet werden. Steigt das Einkommen später wieder über diese Grenze, wird die Pfändung automatisch wieder wirksam.
Muss ich meinen Arbeitgeber über Unterhaltspflichten informieren? Ja. Nur wenn der Arbeitgeber über bestehende Unterhaltspflichten Bescheid weiß, können diese bei der Berechnung des erhöhten Existenzminimums berücksichtigt werden.
Werden 13. und 14. Gehalt genauso behandelt wie der Monatsbezug? Nein, für Sonderzahlungen gilt eine eigene, separate Berechnung mit einem eigenen unpfändbaren Betrag.
Fazit
Das Existenzminimum sorgt dafür, dass auch bei einer laufenden Lohnpfändung ein Grundbetrag zum Leben gesichert bleibt. Die genaue Höhe hängt vom Nettoeinkommen, etwaigen Unterhaltspflichten und der Art der Bezüge ab. Wer seine finanzielle Situation nach einer Pfändung genau kennt, kann realistisch einschätzen, welche weiteren Schritte – etwa eine Umschuldung oder Ablösefinanzierung – überhaupt sinnvoll und machbar sind.
Sie möchten wissen, ob nach Ihrer Pfändung eine Ablöse oder Umschuldung realistisch ist? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation.
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